Hygiene- und Einlasskonzept für Tänzerinnen und Tänzer vom Baladin
1. Beim Betreten sofort Händewaschen!
Das Händewaschen muss mindestens 20-30 Sekunden mit Seife erfolgen. Sowohl
Handinnenflächen als auch Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume und Daumen
inklusive aller Fingernägel. Benutzt wird handelsübliche Seife. Zur Trocknung werden
Papierhandtücher benutzt.
2. Nur einzelne Personen oder Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben dürfen den
Bereich gleichzeitig zum Händewaschen betreten. Eltern sind verantwortlich für das korrekte
Durchführen des Händewaschens ihrer Kinder.
3. Um unnötige Übertragungen von Viren zu vermeiden, ist abseits der Tanzfläche/n ein
Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Social Distance soll gewahrt werden. Kein
Händeschütteln, keine Umarmungen! Im Zugangsflur dürfen sich maximal 2 Personen
aufhalten mit einem Mindestabstand von 1,5 m.
4. Es gibt keine Pflicht zum Tragen eines Mundnasenschutzes innerhalb der Studioräume und
während des Trainings. Dies gilt erst ab Betreten des eigentlichen Studios.
5. Umkleiden ist auf behördliche Anordnung bis auf weiteres im Studio untersagt!
Die Tanzfläche kann direkt betreten werden. Tanzschuhe sind im Lichthof um zu ziehen, bitte 1,5 m Abstand beachten. Jacken gern im Auto lassen, wenn möglich. Alle Tänzerinnen und Tänzer sind
angehalten fertig umgezogen zum Tanzen zu erscheinen.
6. Der Barbetrieb ist bis auf weiteres auf behördliche Anordnung geschlossen. Es steht auch
kein Geschirr zur Verfügung. Bitte eigene Getränke mitbringen. Keine Speisen.
7. Um Kontakt zu Oberflächen, Türgriffen oder Armaturen zu vermeiden, Bedienung möglichst
mit bekleideten Körperteilen. Türen, die nicht geschlossen werden müssen, bleiben offen,
wenn es den Unterricht nicht stört.
8. Im Treppenhaus und Lichthof ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und ein Mundschutz zu tragen. Im Zugangsflur sind jeweils nur 2 Personen zum Eintreten bzw. Verlassen des Studios erlaubt. In den Toiletten immer nur eine Person. Warten davor ist nicht gestattet.
9. Nicht trainierende wartende Personen dürfen sich grundsätzlich nicht im Studio aufhalten. So
lange es der Mindestabstand von 1,5 m zulässt und die maximale Personenzahl von 10 nicht
übersteigt, bitte im Lichthof warten. Haustiere dürfen bis auf weiteres nicht mit in das Studio
und deren angrenzende Räumlichkeiten mitgebracht werden.
10. Das Bilden von Fahrgemeinschaften oder gemeinschaftliche Elternfahrdienste für Kinder zur
Trainingsstätte sind gegenwärtig untersagt.
11. Begleitende Eltern von Kindern unter 10 Jahren dürfen das Studio bis zu einer Höchstanzahl von1 Person pro Saal betreten. Während des Tanzunterrichts wird darum gebeten, im Lichthof zu
warten unter Einhaltung von Abschnitt 8.
12. Es gibt keine Altersbeschränkungen.
13. Nach dem Training müssen alle Tänzerinnen und Tänzer zügig das Studio und dessen
angrenzende Räumlichkeiten (Lichthof, Treppenhaus) verlassen.
14. Duschen nach dem Training ist ebenfalls nicht gestattet!
15. Vor dem ersten Besuch nach der Lockerung müssen alle Tänzerinnen und Tänzer eine kurze
Einverständniserklärung ausfüllen und abgeben. Hierbei wird um die Genehmigung gebeten,
dass die Kontaktdaten (Adresse + Telefonnummer) im Falle der Erkrankung einer Person aus der
gleichen Trainingsgruppe an die Gesundheitsämter weitergegeben werden dürfen, um eine
mögliche Infektionskette nachvollziehen zu können. Beim Erstbesuch werden die bekannten
Kontaktdaten auf Richtigkeit überprüft. Des Weiteren werden Fragen zum Gesundheitszustand
und zum Kontakt zu möglicherweise infizierten Personen stellen.
In den ersten Wochen sollte Zeit für den Check In einkalkuliert werden.
16. Wer husten oder niesen muss, nutzt bitte seine Armbeuge oder ein Papiertaschentuch. Wird
versehentlich die Hand genutzt, müssen die Hände sofort gewaschen oder desinfiziert werden.
17. Neu: Es dürfen 10 Personen incl. Trainer*in zusammen ohne Abstand und Mund -und Nasenschutz
zusammen in einem Kurs tanzen!
Auch Paare aus zwei verschiedenen Haushalten dürfen als festes Paar zusammen tanzen!
Alle weiteren Personen müssen den geforderten Mindestabstand von 2,5 m Abstand einhalten!
Ansonsten gilt eine Personenzahlbegrenzung pro Saal nach Größe. .
- Tanzsalon: bis 10 Personen
- Großer Saal: bis 12 Personen